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RECHTSLAGE
In der "Wegleitung Pferd und Raumplanung" (Aktualisierte Version 2015) vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE sind die Vorschriften für die Pferdehaltung festgehalten. Darin auch einige Lockerungen wie beispielsweise
"So wird auf Landwirtschaftsbetrieben grundsätzlich nicht mehr zwischen eigenen und fremden Pferden (Pensionspferden) unterscheiden. Zudem können - unter bestimmten Voraussetzungen - befristete Plätze für die Nutzung der Pferde errichtet werden."
Auf Seite 19 der Wegleitung werden die Voraussetzungen für die Kategorisierung spezifiziert

Des Weiteren wird in der "Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV)" folgendes spezifiziert:

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