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Änderung der schriftlichen Aussage vom 30. November 2016 durch das Verwaltungsgericht Aargau

  • Hof Steinig
  • 23. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Dez. 2020

Im Scheidungsurteil ging man davon aus, dass ich künftig meinen Lebensunterhalt, wie bis anhing, auf dem Hof Steinig verdieden werde. Mit den Urteilen des Bundesgerichts wird mir dies aber verwehrt.


Mehr Informationen gibt es hier.






 
 
 

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