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Missachtung der "Wegleitung Pferd und Raumplanung" des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE

  • Hof Steinig
  • 18. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Dez. 2020


In der "Wegleitung Pferd und Raumplanung" (Aktualisierte Version 2015) des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE werden die Voraussetzungen, unter welchen ein Betrieb als solches anerkannt wird, beschrieben.


Trotz der Erfüllung der Voraussetzung durch unseren Hof, wird dieser nicht als solcher anerkannt. So werden beispielsweise die Mindestanforderungen des Platzbedarfes eines Pferdes definiert, welcher bei 0.245ha liegt (siehe Wegleitung Pferd und Raumplanung Seite 19).


Mehr Informationen gibt es hier.



 
 
 

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