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Verlust vor Bundesgericht wegen Nichterwähnung des Wortes Betriebsdaten

  • Hof Steinig
  • 18. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Dez. 2020


Vor Bundesgericht wurde unsere Klage 2x abgewiesen, weil das Wort "Betriebsdaten" in unseren Unterlagen nie erwähnt wurde. Der Hof wird aus Sicht des Gerichtes als aufgegeben bezeichnet, obwohl die amtlichen Daten vom DFRLWAG 4135/1/7 etwas anderes beweisen.


Mit meiner Heirat im Jahr 1989 gilt der Reitstall als verlegt. Trotz Luftbilder, Fotos, Aussagen der Familie und einer Unterschriftensammlung, welche die durchgehende Nutzung der Pferdeställe beweisen, wird diese durch das Gericht nicht anerkannt.


Mehr Informationen dazu hier.



 
 
 

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